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Hinweisgeberschutzgesetz

Im Juli 2023 trat in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. In diesem Gesetz wird die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt.

Ziel des gesetztes ist es, alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten Informationen über Straftaten oder bestimmte Ordnungswidrigkeiten erlangen und diese melden, zu schützen.

Den ausführlichen Gesetzestext finden sie hier: Hinweisgeberschutzgesetz (Verlinkung)

Um welche Verstöße handelt es sich?

In § 2 HinSchG sind alle Tatbestände abschließend aufgelistet. Z. B.

·         Strafbestände

·         Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten geht

·         bestimmte weitere Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene, die in § 2 HinSchG einzeln benannt werden, u.a.:

§  Vorschriften zur Geldwäsche-Bekämpfung

  • Vorgaben zur Produktsicherheit
  • Datenschutz

Interne Meldestelle

 

Alle Mitarbeiter, die in diesem Kontext einen Hinweis abgeben wollen, können sich dem Beauftragten der Stadt für das Marienheim, Herrn Georg Schmid melden.

Herr Schmid wird die Meldung zügig, auf Wunsch auch vertraulich, bearbeiten und innerhalb der gesetzlichen Frist Rückmeldung geben.

 

Herr Schmid ist zu erreichen:

 

Telefonisch: 09672 1746

Per mail:        georg.schmid.mail@t-online.de

Postalisch:    Marienheim Neunburg

                        Rötzer Str. 17

                        92431 Neunburg

                        z. Hd. Herrn Georg Schmid

 

Sollte jemand eine externe Meldestell bevorzugen, kann man sich jederzeit an folgende Adresse wenden:

Externe Meldestelle

hinweisgeberstelle@bfj.bund.de